Ländern. Bitte beachte, dass der nachfolgende Artikel keine rechtliche Beratung darstellt.
Deutschland
In Deutschland ist die Rechtslage abhängig vom jeweiligen Bundesland. Es gelten die Bestimmungen der Camping‑ und Wochenendplatzverordnung der jeweiligen Bundesländer.
Grundsätzlich gilt es zu beachten, dass nicht mehr als drei Plätze für kurze Zeiträume vermietet werden sollten und kein Campingplatzcharakter gegeben ist. Darüber hinaus sind auch Naturschutzaspekte zu berücksichtigen. Es ist nicht gestattet, Stellplätze in Naturschutz-, Landschaftsschutz-, FFH-Schutz-, oder Waldgebieten anzubieten.